Strafkatalog
Der Strafkatalog beschreibt Strafen und Maßnahmen, welche bei Verstößen von der Exekutive angewandt werden können bzw. müssen. Näheres bezüglich der Strafbarkeit regeln die jeweiligen Zusatzbestimmungen, auf welche sich die unten genannten Strafen beziehen. Dieses Gesetz tritt am 28.01.2021 - 0:01 Uhr in Kraft.
Interne Regelungen zur Strafahndung der einzelnen Exekutivbehörden, welche ein anderes Strafmaß mit sich ziehen, sind ungültig!
§1 Gültigkeit des Gesetzes
Die erlassenen Gesetze gelten auf dem gesamten Staatsgebiet, einschließlich des Luftraumes und des Seegebietes, worunter jegliche Gewässer im Staate sowie das gesamte Meer fallen.
§2 Begriffe
Im Sinne des Gesetzes stehen folgende Begriffe:
- Beamte / Staatsbeamte: Alle Mitarbeiter der staatlichen Behörden
- Exekutivbeamte: Mitarbeiter des LSPD, Prisonier Transport, FIB sowie Swat und U.S. Army unter bestimmten Bedingungen
- Behörden: LSPD, FIB, LSMC, LSFD, SWAT, Prisoner Transport
- Autobahnen: Highways/Freeways
- Fahrzeug: Fortbewegungsmittel jeglicher Art
- Polizeiführung: Alle Leitungspositionen innerhalb der Polizei
- StVO: Straßenverkehrsordnung
- Ordnungswidrigkeit: Ein Tatbestand, welcher durch das Gesetz nur mit einer Geldstrafe geahndet wird
- Straftat/Verbrechen: Ein Tatbestand, welcher durch das Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird
- Unfall: Situation im Straßen-/See-/Luftverkehr in welcher es zu Personenschäden oder Sachschäden kommt
- Personenkontrolle: Leibesvisitationen/Durchsuchung der Person.
- Illegales Glücksspiel: Spiel ohne behördliche Erlaubnis, bei dem der Erfolg, Gewinn oder Verlust fast nur vom Zufall abhängt
- Parlament: Bestehend aus Parlamentsvorsitzender, Parlamentarier und Oberster Richter. Parlamentsbeschlüsse bedürfen immer einer Stimmenmehrheit im Parlament.
§3 Strafverfolgung
Abs.1 Gesetzesverstöße, die eine Straftat darstellen, sind für die Exekutivbeamten verpflichtend zu verfolgen. Selbst ohne Antrag.
Abs.2 Gesetzesverstöße, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sind für die Exekutivbeamten nicht verpflichtend zu verfolgen.
Abs.3 Die U.S. Army erhält Exekutivrechte für das einhalten von Gesetzen auf See- und Meeresgebieten.
Abs.4 Die U.S. Army sind sie für die Sicherung militärischer Sicherheitsbereiche zuständig und besitzen dort entsprechende Exekutivrechte. Folgende Areale gelten als militärischer Sicherheitsbereich:
- Fort Zancudo
- Flugzeugträger USS Luxington
Abs.5 Die U.S. Army erhält Exekutivrechte für den gesamten Luftraum des Staates Los Santos, Sandy Shores sowie Paleto Bay
Abs.6 Jeder Einwohner ist dazu berechtigt bei einer Straftat die entsprechende Person festzusetzen bis Exekutivbeamte vor Ort sind. Eine unmittelbare Meldung an die Exekutivbehörden muss hierbei geschehen.
§4 Immunität
Abs.1 Hochrangige Staatsbeamte oder welche, die im Dienst des Staates angestellt sind genießen unter Berücksichtigung des Grundgesetzes Art. 11 Immunität. Diese darf durch einen richterlichen Beschluss eines obersten Richters oder dem Parlament aufgehoben werden.
§5 Sperrzonen
Abs.1 Bei betreten der folgenden deklarierten Sperrzonen, muss mit einer Verhaftung durch §5 Abs. 1 gerechnet werden.
- Staatsgefängnis Außenbereich (50m, ausgenommen Parkplatz)
- LSPD abgesperrte Bereiche (ausgenommen Eingangsbereich)
- FIB Tower
- Staatsbank abgesperrte Bereiche
- Ministerium abgesperrte Bereiche
- Gerichtsgebäude
- Swat HQ
- Flugzeugträger
- Government Facility
Abs.2 Bei betreten der folgenden deklarierten absolut Sperrzonen, muss mit Schusswaffengebrauch oder einer Verhaftung durch §5 Abs. 1b gerechnet werden.
- Fort Zancudo Militäranlage sowie die Zufahrten
- Staatsgefängnis Innenbereich
- Flugzeugträger USS Lexington
- FIB Bunker
- Government Facility
- Swat HQ
- LSPD (ausgenommen Eingangsbereich)
Abs.3 In allen genannten Sperrzonen und in sämtlichen Krankenhäusern ist das an der Person Tragen von jeglichen Waffen und Nahkampfwaffen für nicht Staatsbedienstete verboten.
§6 Checkpoint der Exekutivbehörden
Abs.1 Die Exekutivbehörden haben das Recht einen Checkpoint jederzeit zu errichten.
Abs.2 An einem Checkpoint ist den Exekutivbehörden erlaubt Personen als auch Fahrzeuge ohne Angabe von Gründen zu durchsuchen.
Abs.3 Unter Verantwortung und Aufsicht der Exekutivbehörden, darf §6 Abs.2 ebenfalls durch die U.S. Army durchgeführt werden.
§7 Hausfriedensbruch
Abs.1 Das Betreten oder Aufhalten auf einem Privatgrundstück, in einer Privatwohnung oder in privaten Geschäftsräumen ohne Genehmigung des Eigentümers ist verboten, außer, wenn das eigene Leib und Leben in Gefahr ist.
Abs.2 Ausnahmen gelten für Exekutivbeamte, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt, um größeren materiellen Schaden abzuwenden, bei dringendem Tatverdacht sowie bei einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
§8 Haftung
Abs.1 Der Eigentümer eines Fahrzeuges zu Wasser, zu Luft oder auf dem Land haftet immer für die Delikte, die mit diesen begangen werden.
Abs.2 Eine Ausnahme entsteht, wenn der temporäre Besitzer und Fahrer des Fahrzeuges, der dies zum Tatzeitpunkt geführt hat, zu einer Aussage ins LSPD kommt.
Oder der Eigentümer einen Mietvertrag vorweisen kann.
Abs.3 Bei einem Blitzer wird die Person, welche das Fahrzeug fährt, per Foto erkannt und für die Geschwindigkeitsüberschreitung belangt. Hierbei wird mit Hilfe der automatischen Gesichtserkennung gearbeitet.
Abs. 4 Der Eigentümer eines Hauses ist für die begangenen Straftaten auf seinem Grundstück Haftbar, wenn entsprechender Straftäter nicht gefasst werden oder benannt werden können. (Gilt nur für Geldwäsche, Drogenherstellung, Illegale Gegenstände im Haus.)
§9 Zwangsvollstreckung
Wenn die Summe aus den Geldstrafen der gesammelten Strafzettel über 70.000 Dollar erreicht, wird eine zusätzliche Haftstrafe von 30 Hafteinheiten fällig. Die betroffenen Personen werden zur Fahndung ausgeschrieben um die Geldstrafe und die zusätzliche Haftstrafe zu begleichen.
§10 Beschlagnahmung von Fahrzeugen
Abs.1 Ein Fahrzeug gilt als beschlagnahmt, sobald der Beamte sagt, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird (siehe StGB).
Abs.2 Nicht angemeldete Fahrzeuge auf privatem Grund dürfen ohne weitere Begründung nicht durchsucht werden.
Abs.3 Wird ein Fahrzeug im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschlagnahmt, gestattet es den Beamten, unter berücksichtigung von §10 Abs 2. , dieses zu durchsuchen.
Abs.4 Fahrzeuge die nicht angemeldet sind werden mit einer Parkkralle versehen.
Abs.5 Fahrzeuge die nicht abgeschleppt werden können (DPOS oder technisch nicht möglich), werden ebenfalls mit Parkkrallen gesichert.
§11 Beschlagnahmung von Gegenständen & Lizenzen
Beschlagnahmte Gegenstände werden durch die Exekutivbehörden in der Asservatenkammer verwahrt und können nicht wieder ausgelöst werden.
Abs.1 Im Zusammenhang mit einer Straftat dürfen Gegenstände, welche der Straftat angehören beschlagnahmt werden.
Abs.2 Exekutivbeamte dürfen im Ermessen aus Sicherheitsvorkehrungen private Kommunikationsmittel beschlagnahmen.
Abs.3 Das entziehen von Lizenzen (Führerschein etc.) ist unter den im Strafkatalog angegebenen Sanktionen gestattet. Hierbei wird automatisch eine Sperrfrist vergeben.
§12 Haftstrafen
Abs. 1 Bei einer Festnahme ist bis zu 20 Hafteinheiten die Strafzeit in einem Police Department anzutreten. Ab einer Anzahl von 21 Hafteinheiten ist die Straftzeit im Staatsgefängnis anzutreten.
Abs. 2 Vor dem Antritt der Haftzeit sind alle illegalen Gegenstände zu entfernen. Jeder Straftäter darf zum Antritt der Inhaftierung ausschließlich folgende Gegenstände mit sich führen: Verbandskasten, Westen, Nahrung, Rucksäcke. Hierbei gilt nach Artikel 8 GG., das die inhaftierten Personen ihre Kommunikationsmittel sowie alle mitgeführten legalen Gegenstände im Spind vor Ort verwahren dürfen.
§13 Luftverkehr, See- und Meeresgebiet
Abs.1 Die im §3 und §4 stehenden Gesetze des Strafkatalogs (Normaler Straßenverkehr und Luftverkehr) gelten auch für den Luftverkehr und das See- und Meeresgebiet.
Abs.2 Hiervon sind folgende Paragraphen ausgenommen: §3 Absatz 4; §3 Absatz 5;
§ 15 Hausrecht
Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des Wohnbereiches, Firmengelände und die Befugnis, darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird, sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z. B. von der Zahlung eines Eintrittspreises, sowie Zutrittskontrollen). Das Hausrecht kann vom Eigentümer/Betreiber jederzeit an dritte geteilt werden.
§16 Weisungsbefugnis
Das Parlament ist die höchste staatliche Instanz und ist allen Behörden Weisungsbefugt.
§17 Medizinische Eingriffe
Das durchführen von medizinischen Eingriffen ohne ein entsprechendes Arbeitsverhältnis in Verbindung mit einer Behörde ist strafbar und fällt unter §3 Abs. 11 StGB
StVO / Verkehrsdelikte (Land, Luft & zur See)
§1 STVO - GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNGEN
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§1 Abs. 1 StVO | 1 - 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung | - | 5.000 $ | |||
§1 Abs. 2 StVO | 21 - 50 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung | Enthält bereits §1 Abs. 1 StVO | - | 10.000 $ | ||
§1 Abs. 3 StVO | 51 - 100 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung | Enthält bereits §1 Abs. 1 - 2 StVO | Führerschein + Fahrzeug | - | 25.000 $ | |
§1 Abs. 4 StVO |
ab 101 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung |
Enthält bereits §1 Abs. 1 - 3 StVO | Führerschein + Fahrzeug | 10 | 50.000 $ |
§2 STVO - FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§2 Abs. 1 StVO | Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Lizenz | Führerschein + Fahrzeug | 15 |
15.000 $ | ||
§2 Abs. 2 StVO | Führen eines Wasserfahrzeuges ohne Lizenz | Führerschein + Fahrzeug | 15 |
15.000 $ | ||
§2 Abs. 3 StVO | Führen eines Luftfahrzeuges ohne Lizenz | Führerschein + Fahrzeug | 15 |
15.000 $ |
||
§2 Abs. 4 StVO | Besitz einer gefälschten Lizenz | (Waffenschein zählt nicht dazu) | Fahrzeug + gefälschte Lizenz (KFZ/Luft/Wasser) | 20 |
10.000 $ | |
§2 Abs. 5 StVO | Besitz von mehr als einer gefälschten Lizenz | Ab zwei gefälschten Lizenzen (Waffenschein zählt nicht dazu) | Enthält bereits §2 Abs. 4 StVO | Fahrzeug + gefälschte Lizenz (KFZ/Luft/Wasser) | 25 |
10.000 $ |
§3 STVO - NORMALER STRASSENVERKEH
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§3 Abs. 1 StVO | Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr |
Wer Leib, Leben oder materiellen Schaden fahrlässig in Kauf nimmt |
Enthält bereits §3 Abs. 2-5, 7-12, 14-16; §1 Abs. 1-4 StVO |
Fahrzeug + Führerschein | 20 | 25.000 $ |
§3 Abs. 2 StVO | Falschparken | Parken außerhalb zulässiger Parkflächen | - | 4.500 $ |
||
§3 Abs. 3 StVO | Allgemeine Verkehrsbehinderung | z.B. Missachtung der Mindestgeschwindigkeit, blockieren einer Straße etc. |
- | 2.500 $ | ||
§3 Abs. 4 StVO | Fahren entgegen der Fahrtrichtung | - | 10.500 $ | |||
§3 Abs. 5 StVO | Fahren abseits der Straße | - | 4.500 $ | |||
§3 Abs. 6 StVO | Führen unter Alkohol oder Drogeneinfluss | Fahrzeug + Führerschein |
15 | 7.000 $ | ||
§3 Abs. 7 StVO | Nicht Beachten von Sondersignalen/ Rettungsfahrzeuge | - | 2.500 $ | |||
§3 Abs. 8 StVO | Fahrlässiges verursachen eines Unfalls | - | 5.000 $ | |||
§3 Abs. 9 StVO | Fahrerflucht | Bei Flucht von einem Unfallort bewusst oder unbewusst | Führerschein | 5 | 6.500 $ | |
§3 Abs. 10 StVO | Handynutzung während der Fahrt | Handynutzung ist nur gestattet, wenn man mit dem Fahrzeug am Straßenrand steht | - | 3.500 $ | ||
§3 Abs. 11 StVO | Missachtung der Vorfahrtsregeln | - | 2.500 $ | |||
§3 Abs. 12 StVO | Betreiben eines fahruntüchtigen Fahrzeugs | Wenn es Beschädigungen aufweist die das sicheren führen des Fahrzeuges einschränkt | - | 2.500 $ | ||
§3 Abs. 13 StVO | Mitführpflicht für Verbandskasten und Reparaturkit missachtet | Kein Verbandskasten und Reparaturkit dabei (Land/Luft/Wasser) | - | 7.500 $ | ||
§3 Abs. 14 StVO | Rechtsfahrgebot missachtet | Es gilt immer den rechten Fahrsteifen zu benutzen, ausgenommen man will überholen oder links abbiegen. |
- | 1.000 $ | ||
§3 Abs. 15 StVO | Fahren ohne Beleuchtungseinrichtung | Zu Dämmerungs- und Abendzeiten sowie bei schlechten Witterungsverhältnissen und kurzer Sicht muss die Beleuchtungsanlage an sein | - | 1.000 $ | ||
§3 Abs. 16 StVO | Fahren ohne Zulassung |
Das Fahrzeug muss beim DPOS oder DMV angemeldet sein |
Fahrzeug | - |
15.000 $ | |
§3 Abs. 17 StVO | Fahren mit gefälschten Kennzeichen |
Nicht zugelassenes Fahrzeug mit gefälschten Kennzeichen |
Fahrzeug + Führerschein | 20 | 20.000 $ |
|
§3 Abs. 18 | Fahren ohne gültige Erstehilfe-Lizenz | - | 5.000$ | |||
§3 Abs. 19 |
Kostenpflichtige Entfernung der Parkkralle | - | 7.500$ |
§4 STVO - LUFTVERKEHR
Paragraph | Grund | Beschreibung | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§4 Abs. 1 StVO | Landen auf nicht genehmigten Flächen | Ausgenommen Notlandungen/Genehmigt sind Flughäfen- und plätze/Helipads und auf Flughafenflächen für Helikopter |
Fahrzeug + Führerschein | 10 | 6.500 $ |
§4 Abs. 2 StVO | Nicht einhalten der Mindestflughöhe | Mindestflughöhe: 100 Meter, ausgenommen Landeanflüge und Notlandungen | Fahrzeug + Führerschein | 15 | 6.500 $ |
§4 Abs. 3 StVO | Fallschirmspringen über einer Stadt ohne Genehmigung |
Ausgenommen Notfallsprung | 10 | 7.000 $ |
BtMG / Drogen
§1 BTMG - DROGENBESITZ
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§1 Abs. 1 BtMG | Drogenbesitz an der Person | Methamphetamin, Weed, Kokain, Weed-Samen | Nicht in Verbindung mit §1 Abs. 2-4 BtMG | Personeninventar + Fahrzeuginventar | 20 |
10.000 $ |
§1 Abs. 2 BtMG | Drogenbesitz KFZ / Flugfahrzeug / Wasserfahrzeug | Methamphetamin, Weed, Kokain, Weed-Samen |
Nicht in Verbindung mit §1 Abs. 1,3-4 BtMG | Personeninventar + Fahrzeuginventar + Fahrzeug + Führerschein (KFZ/Luft/Wasser) |
20 |
10.000 $ |
§1 Abs. 3 BtMG | Drogenbesitz im Haus | Methamphetamin, Weed, Kokain, Weed-Samen |
Nicht in Verbindung mit §1 Abs. 1 - 2,4 BtMG | Personeninventar + Hausinventar + Fahrzeuginventar | 20 |
10.000 $ |
§1 Abs. 4 BtMG | Drogenbesitz (größere Menge) | Ab einer Menge von 100 Einheiten (bei Kisten liegt die Begrenzung ab 3 Kisten) , unabhängig von der Droge (siehe in §1 Abs. 1 - 3) | Enthält bereits §1 Abs. 1 - 3 BtMG | definiert wie §1 Abs. 1 - 3 | 50 |
20.000 $ |
§1 Abs. 5 BtMG | Drogenhandel | Methamphetamin, Weed, Kokain, Weed-Samen |
Enthält bereits §1 Abs. 1 - 4 BtMG | Fahrzeuginventar + Personeninventar | 55 |
25.000 $ |
§1 Abs. 6 BtMG | Anbau und/oder Herstellung von Drogen | Methamphetamin, Weed, Kokain, Weed-Samen |
Enthält bereits §1 Abs. 1 - 4 BtMG | Fahrzeuginventar + Personeninventar | 50 |
23.000 $ |
§1 Abs. 7 BtMG | Drogenkonsum | Bei Konsum von Drogen in der Öffentlichkeit (siehe Drogen in §1 Abs. 1 - 3) Der Konsum von Joints ist legal |
Fahrzeuginventar + Personeninventar | 10 | 5.000 $ |
StGB / Waffen, Morde, Überfälle (Straftaten)
§1 STGB - WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§1 Abs. 1 StGB | Diebstahl eines KFZ/Helikopter/Flugzeug /Boot | Rückführung von Diebesgut | 10 | 6.000 $ | ||
§1 Abs. 2 StGB | Raub (Kein Fahrzeug) | Diebesgut wurde ersetzt | Rückführung von Diebesgut | 15 | 6.000 $ | |
§1 Abs. 3 StGB | Schwerer Raub (Kein Fahrzeug) | Diebesgut konnte nicht ersetzt werden / Schädigung einer Person z.B durch Verluste | Enthält bereits §1 Abs. 2 StGB | 30 |
10.000 $ | |
§1 Abs. 4 StGB | Betrug |
Ausgleich des entstandenen Schadens | 10 | 5.500 $ | ||
§1 Abs. 5 StGB | Schwerer Betrug | Schaden konnte nicht ersetzt werden/Schädigung einer Person z.B durch Verluste | Enthält bereits §1 Abs. 4 StGB | Ausgleich des entstandenen Schadens | 25 | 8.000 $ |
§1 Abs. 6 StGB | Bestechung von Staatsbeamten | Das verschaffen eines Vorteils durch anbieten einer Leistung | 20 | 10.000 $ | ||
§1 Abs. 7 StGB | Erpressung | Androhung eines empfindlichen Übels zur Bereicherung (Geld/Gegenstände) |
Enthält bereits §3 Abs. 3 StGB | 25 | 10.000 $ | |
§1 Abs. 8 StGB | Errichten einer illegalen Straßenblockade | Blockaden + Fahrzeug + Personeninventar | - |
4.500 $ | ||
§1 Abs. 9 StGB | Besitz von Staatseigentum | Polizeimittel, Medizinische nicht erwerbbare Utensilien, Verbandskästen sowie Reparaturkits von staatlichen Behörden | Alle staatlichen Gegenstände, Fahrzeuginventar + Personeninventar | 20 | 6.500 $ | |
§1 Abs. 10 StGB | Besitz illegaler Gegenstände |
Kröten, Juwelen, Waffen, Goldbarren, Schwarzgeld, Weed-Samen, |
Alle illegalen Gegenstände + Personeninventar + Fahrzeuginventar | 15 | 10.000 $ | |
§1 Abs. 11 StGB | Besitz illegaler Gegenstände (größere Menge) | Ab einer Menge von 200 Einheiten, unabhängig vom Gegenstand aus §1 Abs. 10 StGB | Enthält bereits §1 Abs. 10 StGB | Alle illegalen Gegenstände + Personeninventar + Fahrzeuginventar | 25 | 15.000 $ |
§1 Abs. 12 StGB | Handel mit illegalen Gegenständen | Gegenstände aus §1 Abs. 10 StGB | Enthält bereits §1 Abs. 10, 11 StGB | Alle illegalen Gegenstände + Personeninventar + Fahrzeuginventar | 20 | 15.000 $ |
§1 Abs. 13 StGB | Handel mit gefälschten Lizenzen | Enthält bereits §2 Abs. 4 - 5 StVO, §2 Abs. 7 StGB | Alle Materialien zur Herstellung der Lizenzen + gefälschte Lizenzen | 20 |
10.000 $ | |
§1 Abs. 14 StGB | Erschleichen von Leistungen | Beispiel: Taxi-Rechnung nicht bezahlt | - | 4.000 $ | ||
§1 Abs. 15 StGB |
Raubüberfall Shop | Überfall auf einen Shop | Enthält bereits §1 23 StGB, §2 - 4 StGB | Personeninventar + Fahrzeuginventar | 20 |
30.000 $ |
§1 Abs. 16 StGB | Bewaffneter Raubüberfall Shop | Überfall auf einen Shop mit Schusswechsel | Enthält bereits §1 Abs. 15, §1 Abs. 23, §2 - 4 StGB | Personeninventar + Fahrzeuginventar + Waffenschein | 30 |
40.000 $ |
§1 Abs. 17 StGB | Schwerer Bewaffneter Raubüberfall Shop | Überfall auf einen Shop mit Schusswechsel und mehreren verstorbenen/schwerverletzten Beamten und/oder Geiseln |
Enthält bereits §1 Abs. 15 - 16, §1 Abs. 23, §2 - 4 StGB | Personeninventar + Fahrzeuginventar + Waffenschein | 60 |
50.000 $ |
§1 Abs. 18 StGB | Raubüberfall Juwe / Asservatenkammer / Human Labs / Staatsbank / VP Bank / Liveinvader | Überfall auf Juwe / Asservatenkammer / Human Labs | Enthält bereits §1 Abs. 15 - 17, §2 - 4 StGB , §1 Abs. 10 , §1 Abs. 11 | Personeninventar + Fahrzeuginventar |
20 |
22.000 $ |
§1 Abs. 19 StGB | Bewaffneter Raubüberfall Juwe / Asservatenkammer / Human Labs / Staatsbank / VP Bank / Liveinvader | Überfall auf Juwe / Asservatenkammer / Human Labs mit Schusswechsel | Enthält bereits §1 Abs. 15-18 , §2 - 4 StGB , §1 Abs. 10 , §1 Abs. 11 | Personeninventar + Fahrzeuginventar + Waffenschein |
40 |
70.000 $ |
§1 Abs. 20 StGB | Schwerer Bewaffneter Raubüberfall Juwe / Asservatenkammer / Human Labs / Staatsbank / VP Bank / Liveinvader |
Überfall auf Juwe/Asservatenkammer/ Human Labs mit Schusswechsel und mehreren verstorbenen/schwerverletzten Beamten und/oder Geiseln |
Enthält bereits §1 Abs. 15-19, §2 - 4 StGB , §1 Abs. 10 , §1 Abs. 11 | Personeninventar + Fahrzeuginventar + Waffenschein |
90 |
50.000 $ |
§1 Abs. 21 StGB | Durchführung Illegales Glücksspiel | Illegales Glücksspiel veranstalten oder die Einrichtungen hierzu bereitstellen | 15.000 $ | |||
§ 1 Abs. 22 StGB | Werben für Illegales Glücksspiel | 10.000 $ | ||||
§ 1 Abs. 23 StGB | Besitz/Handel von nicht offiziellen Geldmitteln | Besitz oder Handel mit nicht offiziellen Geldmitteln (Schwarzgeld, markierte Scheine), der Versuch an diese zu gelangen (Aufbruch ATM, Bank) | Schwarzgeld | 25 | 25.000$ |
§2 STGB - WAFFENDELIKTE
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§2 Abs. 1 StGB |
Führen einer Waffe ohne gültige Lizenz |
Nahkampfwaffen benötigen keinen Waffenschein. |
Nur legale Waffen | Waffen + Waffenschein |
15 | 20.000 $ |
§2 Abs. 2 StGB |
Mit gezogener Waffe durch die Öffentlichkeit laufen |
§5 Abs.3 AGB In Sperrzonen und in sämtlichen Krankenhäusern ist schon das Trage einer Waffe für Zivilisten verboten und wird mit diesem Paragraph geahndet. |
Waffen + Waffenschein | - | 5.000 $ | |
§2 Abs. 3 StGB |
Besitz einer illegalen Waffe und/oder Munition |
Legale Waffen sind: Nahkampfwaffen |
Waffen + Waffenschein |
15 |
25.000 $ | |
§2 Abs. 4 StGB |
Unberechtigter Schusswaffengebrauch |
Berechtigte Ausnahme: Notwehr | Enthält bereits §2 Abs. 2 StGB | Waffen + Waffenschein |
15 |
10.000 $ |
§2 Abs. 5 StGB |
Waffenhandel |
Handel mit Illegalen Waffen | Enthält bereits §2 Abs. 3 StGB | Waffen + Waffenschein | 40 |
25.000 $ |
§2 Abs. 6 StGB | Waffenherstellung |
Herstellung Illegaler Waffen | Enthält bereits §2 Abs. 3 StGB | Fahrzeuginventar + Personeninventar | 40 |
25.000 $ |
§2 Abs. 7 StGB | Besitz einer gefälschten Waffenlizenz |
Waffen + Waffenschein | 15 |
25.000 $ |
§3 STGB - KÖRPERLICHE INTEGRITÄT
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§3 Abs. 1 StGB | Prostitution |
Ausüben sexueller Handlungen für Geld/Gegenstände | - | 1.500 $ | ||
§3 Abs. 2 StGB | Belästigung/ Nötigung |
Nötigung: Erzwingen einer Handlung durch Androhung von Gewalt | - | 3.000 $ | ||
§3 Abs. 3 StGB | Schwere Belästigung /Nötigung |
z.B sexuelle Nötigung/ Wiederholungsfall | Enthält bereits §3 Abs. 2 StGB | 10 | 5.000 $ | |
§3 Abs. 4 StGB | Freiheitsberaubung |
Das Einsperren/Festhalten einer Person gegen deren Willen | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar | 5 | 10.000 $ | |
§3 Abs. 5 StGB | Geiselnahme | Das Festhalten einer Person zur Vorteilsverschaffung gegenüber Dritten | Enthält bereits §3 Abs. 4 StGB / §1 Abs. 7 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar | 25 |
15.000$ |
§3 Abs. 6 StGB | Beleidigung/ Rufmord |
Beleidigende und/oder rufschädigende Äußerungen | 5 |
1.500 $ | ||
§3 Abs. 7 StGB | Drohung |
Das Androhen eines Übels (auch abstrakt) |
- | 3.000 $ | ||
§3 Abs. 8 StGB | Schwere Drohung |
z.B. Morddrohung | Enthält bereits §3 Abs. 7 StGB | 15 | 10.000 $ | |
§3 Abs. 9 StGB | Unterlassene Hilfeleistung |
z.B. Vorbeifahren an einem Unfall als Ersthelfer ohne zu helfen | - | 2.500 $ | ||
§3 Abs. 10 StGB | Körperverletzung |
Fahrlässiger Angriff auf Leib und/oder Leben einer anderen Person | 15 | 7.000 $ | ||
§3 Abs. 11 StGB | Vorsätzliche Körperverletzung | Vorsätzlicher Angriff auf Leib und/oder Leben einer anderen Person | Enthält bereits §3 Abs. 10 StGB / §2 Abs. 2, 4 StGB | 20 | 10.000 $ | |
§3 Abs. 12 StGB | Totschlag | Tötungsdelikt ohne Motiv | Enthält bereits §3 Abs. 10 - 11 StGB / §2 Abs. 2, 4 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar | 25 | 20.000 $ |
§3 Abs. 13 StGB | Totschlag in mehreren Fällen | Tötungsdelikt ohne Motiv (2+) |
Enthält bereits §3 Abs. 10 - 12 StGB / §2 Abs. 2, 4 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar | 30 | 30.000 $ |
§3 Abs. 14 StGB | Mord | Tötungsdelikt mit Motiv/der Versuch | Enthält bereits §3 Abs. 10 - 13 StGB/§2 Abs. 2, 4 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar | 35 | 50.000 $ |
§3 Abs. 15 StGB | Mord in mehreren Fällen (2+) | ab 2 verstorbenen Personen/ schwerverletzten Personen | Enthält bereits §3 Abs. 10 - 14 StGB/§2 Abs. 2, 4 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar | 40 |
70.000 $ |
§3 Abs. 16 StGB | Mord in mehreren Fällen (5+) | ab 5 verstorbenen Personen/ schwerverletzten Personen | Enthält bereits §3 Abs. 10 - 15 StGB/§2 Abs. 2, 4 StGB | Waffen + Fahrzeuginventar + Personeninventar | 50 |
85.000 $ |
§4 STGB - UMGANG MIT BEAMTEN
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§4 Abs. 1 StGB |
Umgehung polizeilicher Maßnahmen | z.B. umfahren eines Checkpoints/Straßensperre | - | 3.000 $ | ||
§4 Abs. 2 StGB | Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | Androhen oder anwenden von Gewalt/Flucht | Enthält bereits §4 Abs. 1, 3 , 4, 5 StGB | 10 |
15.000 $ | |
§4 Abs. 3 StGB | Behinderung eines Beamten | In Ausführung seiner Tätigkeiten | - | 5.500 $ | ||
§4 Abs. 4 StGB | Missachtung polizeilicher Anweisungen | Die direkte Missachtung der von Staatsbeamten ausgehenden Anweisungen | 10 | 5.000 $ | ||
§4 Abs. 5 StGB | Behinderung eines Beamten bei einem Einsatz | z.B Behinderung von Mediziner bei einem Rettungseinsatz | 15 | 7.500 $ | ||
§4 Abs. 6 StGB | Beamtenbeleidigung | Beleidigen von Beamten jeglicher Behörden | - | 7.000 $ | ||
§4 Abs. 7 StGB | Schwere Beamtenbeleidigung | Mehrfaches bzw. schweres beleidigen von Beamten jeglicher Behörden | 15 | 15.000 $ | ||
§4 Abs. 8 StGB | Vertuschung von Beweismaterial | Wegwerfen, zerstören von Gegenständen/Beweismaterial innerhalb oder vor einer polizeilichen Maßnahme. | 20 | 10.000 $ |
§5 STGB - SONSTIGE DELIKTE
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§5 Abs. 1 StGB | Betreten von Sperrzonen/ Nichteinhalten des Platzverweises | Auch Todeszonen; zieht eine Personenkontrolle mit sich |
20 |
15.000 $ | ||
§5 Abs. 2 StGB | Durchbrechen von Absperrungen | Zieht eine Personenkontrolle mit sich | Fahrzeug | 15 | 10.000 $ | |
§5 Abs. 3 StGB | Vermummungsverbot | Zieht eine Personenkontrolle mit sich | - | 10.000 $ | ||
§5 Abs. 4 StGB | Unangemeldete Versammlung (Bsp. Demonstration) | Zieht eine Personenkontrolle mit sich | - | 1.500 $ | ||
§5 Abs. 5 StGB | Amtsanmaßung | Person gibt sich als Beamter aus | 20 | 8.000 $ | ||
§5 Abs. 6 StGB | Missbrauch des Notrufs | Auch: Verursachen von unnötigen Einsätzen | - | 7.500 $ | ||
§5 Abs. 7 StGB | Sachbeschädigung | Person muss den Schaden ersetzen | - | 3.000 $ | ||
§5 Abs. 8 StGB | Umweltverschmutzung | z.B. Fahrzeuge im Naturschutzgebiet oder durchdrehende Reifen | Fahrzeug abschleppen (ohne Durchsuchung) | - | 5.000 $ | |
§5 Abs. 9 StGB | Aufforderung zu Straftaten | Anstiftung/Aufforderung zur Durchführung einer Straftat (auch Dienstleistungen) | 20 | 7.500 $ | ||
§5 Abs. 10 StGB | Angabe falscher Informationen | in Rahmen von Ermittlungen jeglicher Art / Missachtung des Gerichts | Missachtung kann kumulativ verhängt werden | - | 15.000 $ | ||
§5 Abs. 11 StGB | Erregung öffentlichen Ärgernisses | Durchführen einer in der Öffentlichkeit unerwünschten Handlung (intim/sexuell) | - | 1.000 $ | ||
§5 Abs. 12 StGB | Hausfriedensbruch | Unerlaubtes betreten fremder Grundstücke | - | 8.000 $ | ||
§5 Abs. 13 StGB | Falsche Aussage vor Gericht | beinhaltet: Behinderung der Justiz | Falschaussagen vor Gericht / Verweigerung der Aussage / Nicht erscheinen zu einer Vernehmung | Enthält bereits §5 Abs. 10 StGB | 30 | 20.000 $ | |
§5 Abs. 14 StGB | Schwere Amtsanmaßung | Ausgeben als hoher Beamter/Regierung, oder zur Vorteilsverschaffung, z.B. Fahrzeuge anhalten etc. | Enthält bereits §5 Abs. 5 StGB | 35 | 10.000 $ | |
§5 Abs. 15 StGB | Korruption | Missbrauch des Beamtenstatus/ Verschleiern von Straftaten Bestechlichkeit/ Bestechung/ Vorteilsgewährung/ Vorteilsgewinnung |
Auflösung des Beamtenstatus/ Entlassung | 70 |
150.000$ | |
§5 Abs. 16 StGB | Schweres Dienstvergehen |
Das Ausüben von Straftaten als Beamter |
Enthält bereits §5 Abs. 15 StGB | Auflösung des Beamtenstatus/ Entlassung | 80 |
185.000$ |
§5 Abs. 17 StGB | Fahnenflucht | Unerlaubtes Fernbleiben zur Rekrutierung beim Grundwehrdienst | 20 | 10.000 $ |
§6 STGB - GEFANGENENBEFREIUNG
Paragraph | Grund | Beschreibung | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§6 Abs. 1 StGB | Gefangenenbefreiung - Flüchtiger | Jegliche Befreiung aus polizeilichem Gewahrsam | 30 |
16.000 $ | |
§6 Abs. 2 StGB | Gefangenenbefreiung - Beihilfe | Jegliche Befreiung aus polizeilichem Gewahrsam | 25 |
15.000 $ |
§7 STGB - UMGANG MIT STAATLICHEN BEHÖRDEN
Paragraph | Grund | Beschreibung | Info | Beschlagnahmung | Haftstrafe | Geldstrafe |
§7 Abs. 1 StGB | Angriff auf staatliche Einrichtungen | Gezielter bewaffneter Angriff auf Regierung, staatliche Behörden und Einrichtungen (z.B. Stürmung des LSPD oder LSMC ) | Enthält bereits §3 Abs. 14 - 16 StGB | 90 |
140.000 $ | |
§7 Abs. 2 StGB | Hochverrat | Das Herausgeben von geheimen staatlichen Informationen an Unbefugte | 50 |
140.000 $ | ||
§7 Abs. 3 StGB | Verschwörung | Planung/Unternehmung gegen den Staat, staatliche Behörden und Einrichtungen, Regierung | 60 |
100.000 $ | ||
§7 Abs. 4 StGB | Terroristischer Akt | Entführung / Mord an Staatsbeamten (9+ GOV; 11+ LSPD, FIB, Army oder Sicherheitsfreigabe A) |
Enthält bereits §3 Abs. 14 - 16 StGB | Waffenschein |
90 |
180.000$ |
§7 Abs. 5 StGB | Einbruch in staatliche Behörden | Sämtliches unerlaubtes eindringen in staatliche Einrichtungen sowie deren Gelände (FIB ; LSPD; sämtliche Krankenhäuser; SG ; IAA; DMV; Regierung; Army; DPOS) | Enthält bereits §5 Abs. 1 StGB | 90 |
140.000 $ |